Im Trauerfall

Wir regeln alle Formalitäten im Trauerfall für Sie

Nach dem Tod eines geliebten Menschen gibt es neben der Trauerbewältigung noch viele Formalitäten, die geregelt werden müssen. Hier sind wir für Sie da.

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Ihre Entlastung in Trauerzeiten

Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen Sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.

Erfahren Sie, wie umfassend unser Angebot an Sie ist, welche Dokumente wir zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Überblick unserer Leistungen

  • Was im Sterbefall zu tun ist

    Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

    Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

    Spätestens in drei Werktagen soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Dafür brauchen wir von Ihnen das Familienstammbuch oder eine beglaubigte Heiratsurkunde sowie eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, falls zutreffend. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z. B. die Ermittlungsbehörden, das städtische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

  • Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer

    Wir organisieren und regeln für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen, egal an welchen Orten. Wir beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung, Versicherungs-, Rentenangelegenheiten und begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied von Ihren Verstorbenen. Unsere Dienste erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch, treu unserem Motto „Der letzte Weg in guten Händen.“

    Unsere Begleitung im Trauerfall umfasst:

    • Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen,
    • die Behandlung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen,
    • die mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle,
    • die Organisation und Durchführung der Bestattung,
    • die Erledigung aller Formalitäten, ob beim Standes- und/oder Friedhofsamt sowie die Erledigung weiterer Formalitäten wie Renten- und Versicherungsangelegenheiten und vieles mehr,
    • die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine,
    • die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen,
    • die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen und Kurieren,
    • die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners,
    • die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier,
    • die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen,
    • die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze,
    • die Auslegung einer Kondolenzliste,
    • die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung,
    • die Trauerbegleitung,
    • die komplette Beantragung der Hinterbliebenenrente und alle Erledigungen und Formalitäten, die Sie zusätzlich noch wünschen,
    • Beerdigungen auf allen Friedhöfen ob evgl. Friedhof, kath. Friedhof, Jüchen, Hochneukirch, Otzenrath, Gierath, Bedburdyck, Kelzenberg, Mönchengladbach, Grevenbroich, Gustorf u. v. m.

    Unsere Mitarbeitenden wissen um die Schwere und Schwierigkeit Ihrer Situation. Sie stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite und schaffen so Raum und Zeit für Ihre individuelle Trauerarbeit

  • notwendige Formalitäten

    Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.

    Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:

    • Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt,
    • Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt,
    • Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners,
    • Abmeldung bei der Krankenkasse und Beantragung von Sterbegeld,
    • Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente, 
    • Benachrichtigung des Arbeitgebers,
    • Abmeldung beim Arbeitsamt,
    • Abmeldung beim Versorgungsamt,
    • Polizeiliche Abmeldung,
    • Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung.

    Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen zu können, benötigen wir folgende Dokumente:

    • Personalausweis der verstorbenen Person,
    • bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde,
    • bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde,
    • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch,
    • bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners,
    • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse,
    • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand,
    • sonstige Versicherungspolicen, z. B. Lebensversicherung,
    • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren,
    • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden,
    • Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar,
    • Grabstellennachweis, falls vorhanden,
    • Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden
    • alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein

    Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.

  • Kosten

    Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark, denn sie hängen immer von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Verstorbenen und Angehörigen ab. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass sich die Kosten einer Bestattung aus vielen einzelnen Faktoren zusammensetzen. So ist grundsätzlich zwischen den Kosten für das Bestattungsinstitut (Eigenleistungen) und den Kosten für Nebenleistungen und Fremdauslagen (Fremdleistungen) zu unterscheiden.

    Bei einer Bestattung fallen Kosten an für:

    Die Leistungen des Bestattungsinstituts, z. B. die Kosten für Sarg, Totenbekleidung, Überführung des Verstorbenen, Ankleiden und Einsargen, Vorbereiten der Trauerfeier, Dekoration der Trauerhalle, Sarg- oder Urnenträger,

    Auslagen und Fremdrechnungen, z. B. die Kosten für die Beurkundung und Sterbeurkunden beim Standesamt, Arztkosten (Untersuchung und Ausstellung des Todesscheins), Traueranzeigen, Blumenarrangements usw.,

    die Friedhofsverwaltung, z. B. die Kosten für den Grabstellenkauf und Nutzung der Kapelle,

    die Grabgestaltung durch Steinmetz und Gärtner, z. B. Kosten für die Grabeinfassung, ein Grabmal und die Bepflanzung.

    Die Kosten einer Bestattung so umfassend und transparent wie möglich darzustellen, ist das Ziel von uns. Dies ist uns jedoch nicht pauschal möglich, sondern nur in enger Abstimmung mit Ihnen und unter Kenntnis Ihrer persönlichen Vorstellungen und Wünschen.

    Ein seriöses Bestattungsunternehmen wie das unsere nimmt sich deshalb die Zeit, alles detailliert mit Ihnen zu besprechen. Erst auf dieser Basis ist es uns möglich, Ihnen ein faires und umfassendes Angebot zu unterbreiten.

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In würdiger Form Abschied nehmen

Wir von Bestattungen Reipen realisieren die möglichen Bestattungsformen nach individuellen Wünschen. Im Vordergrund sollte hierbei stets der Wille der verstorbenen Person stehen. Sollte der / die Verstorbene zu Lebzeiten keinen eindeutigen Wunsch geäußert haben, empfehlen wir den Angehörigen, sich bei der Wahl der Bestattungsform folgende Fragen zu stellen:

Welche Bestattungsform passt zum vergangenen Leben und Wesen des Verstorbenen?

Welche Auswirkungen hat sie darauf, wie die Angehörigen mit Ihrer Trauer und der Erinnerung an den Verstorbenen umgehen können?

Wie lange muss ein Grab gepflegt werden?

Gerne stehen wir Ihnen bei den Überlegungen bezüglich der Bestattung Ihres / Ihrer Verstorbenen in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns.

Ihre Bestattungsberatung
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